Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherungen

Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

 

Private Krankenversicherungen und Beihilfe

In den meisten Fällen werden die Kosten von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Vor Therapiebeginn sollten Sie dies mit Ihrer Krankenkasse oder der Beihilfe ebenso wie den möglichen Umfang psychotherapeutischer Leistungen klären. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).

 

Selbstzahler

Wenn Sie sich entscheiden die Kosten der Behandlung selber zu bezahlen, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für psychologische Psychotherapeuten (GOP).